Dienstag, 29.11.2016 - 09:00 Uhr

Prof. em. Dr. Frieder Dünkel

duenkelEine wesentliche Aufgabe des Strafvollzuges besteht darin, Menschen, die mit dem Entzug der Freiheit bestraft wurden, dabei behilflich zu sein, sich wieder in das Leben in Freiheit einzugliedern. Ausgehend vom zugrundeliegenden Begriff einer Wiedereingliederung werden die Grundzüge eines vorgeschlagenen Resozialisierungsgesetzes dargestellt, das teilweise in verschiedenen Bundesländern nach und nach in Gestalt des sogenannten Übergangsmanagements Gestalt annimmt. Dabei wird auch auf die verpassten Chancen eingegangen, die ein Konzept bietet, das Straffälligkeit umfassender als Problemlösungsverhalten begreift und bereits vor einer Inhaftierung einsetzt oder diese vermeidet.