Die Workshops finden am Dienstag, 29.11.2016 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:15 Uhr statt.
Lydia Halbhuber-Gassner, SkF Landesverband Bayern e.V.
Es gibt kaum einen gesellschaftlichen Bereich, in dem die geschlechtsspezifischen Unterschiede so auffällig sind, wie in der Kriminalität. Das zeigt sich nicht zuletzt an extrem unterschiedlichen Inhaftierungsraten. Trotzdem zeichnen sich die Gefängnisse weitgehend durch mangelnde Gendersensibilität aus. Was benötigen Frauen an geschlechtsspezifischer Unterstützung? Warum ist der Genderaspekt so wichtig? Diese und weitere Fragen werden unter anderem anhand eines Projektes diskutiert, das sich an den besonderen Belangen der Frauen orientiert.
Melanie Mohme, Diakonie für Bielefeld gGmbH
Durch die Auseinandersetzung damit, wie Resozialisierung heute aussieht und mit neuen Ansätzen zum Übergangsmanagement geraten auch die Familien verstärkt in der Blick des Justizvollzugs. Durch die Förderung der familiären Bindung kann das soziale Netz der Inhaftierten gestärkt werden – ein wichtiger Baustein für die Familien insbesondere für die Kinder und für die Gefangenen zur Motivation / Mitarbeit bereits während der Haftzeit und zur Resozialisierung. Familiensensible Maßnahmen und Elternverantwortung im Vollzug unter Berücksichtigung der Rechte der Kinder, werden in diesem Workshop verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dies in Bezug zur jeweiligen Rechtsprechung, zu den Erfahrungen der Freien Straffälligenhilfe, von betroffenen Familien, von Jugendämtern und aus dem Vollzugsalltag.
Yvonne Ilsemann, Anlaufstelle - Kontakt in Krisen e.V., Göttingen
Die Mehrzahl der Inhaftierten ist verschuldet, teilweise sogar überschuldet und das liegt nicht nur an den Gerichts- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Inhaftierung. Ein Neuanfang ist in dieser Situation extrem schwierig. Gefangene sollen im Rahmen der Schuldnerberatung erlernen, vorhandene staatliche oder sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen und behördliche Angelegenheiten kompetent zu klären. Dazu müssen die Gefangenen über zur Verfügung stehende staatliche und sonstige Hilfen Bescheid wissen. Ein Wirtschaftsplan hilft, mit wenig Geld besser auszukommen, es geht um Haushalts-, Budgetberatung und nicht zuletzt darum, eine Vorbereitung auf die Schuldnerberatung draußen zu leisten. Ziel einer Schuldnerberatung im Vollzug ist unter anderem eine Steigerung der Finanzkompetenz, die Befähigung zum kompetenten Umgang mit Anträgen/Unterstützungsleistungen und die Förderung eines selbstbestimmten Konsumverhaltens.
Karin Helmer, Stadtmission Kiel
Bei wohnungslosen Menschen und straffällig gewordenen Menschen gibt es in Beratungssituationen nicht unerhebliche Überschneidungen bei anstehenden Themen. Am Beispiel der Stadtmission Kiel, die aus guten Gründen zwei spezialisierte Fachdienste für die Wohnungslosenhilfe und die Straffälligenhilfe anbietet, wird aufgezeigt, wie die unterschiedlichen Arbeitsansätze zum Einen und die Überschneidungen in den Themen und Lebenslagen andererseits für die Beratenden nutzbringend miteinander verknüpft werden können.
René Bellert
Arbeit und Beschäftigung sind sowohl innerhalb wie außerhalb einer Vollzugsanstalt ein zentraler Bestandteil des menschlichen Daseins. Angesichts einer weit unterdurchschnittlichen Beschäftigtenquote im Vollzug, gilt es für nicht wenige entlassene Inhaftierte einen begleiteten Übergang in die reale Arbeitswelt zu finden und ein Leistungsniveau zu erreichen, das dem in der normalen Arbeitswelt entspricht. Manchmal sind Anforderungen an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen zu stellen, aber auch Kreativität und Selbstverwirklichung zu fördern, wenn es darum geht, eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
Sybill Knobloch, Runder Tisch für ausländische Gefangene, Freiabonnements für Gefangene e.V.; Berlin
Gesellschaft befindet sich immer im Wandel, ist ohne Wandel nicht zu denken. Oft bilden sich die Veränderungen besonders früh in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit ab. So wandelt sich in einer Migrationsgesellschaft auch die Klientel der straffällig gewordenen Menschen. Damit gehen veränderte Bedarfe auf Seiten der Straffälligen wie auch seitens der Mitarbeitenden einher. Häufig treten gegenseitige Miss- und Unverständnisse auf, die zu Konflikten führen und Teilhabe letztlich verhindern können. Ein besonderes Maß an Situationsanalyse und Reflexion eigener Vorstellungen und Grenzen ist hier notwendig.
In dem Workshop soll der Frage nachgegangen werden, wie eine kultursensible Straffälligenhilfe gestaltet werden kann, in der die Grenzen aller Beteiligten geachtet werden ohne neue Ausgrenzungen zu produzieren.