Dienstag, 29.11.2016 - 10:00 Uhr

Rudolf Baum

baumDie Justizministerkonferenz und der Strafvollzugsausschuss der Länder haben sich in den letzten Jahren unter diesem Titel mit dem Thema „Übergangsmanagement“ beschäftigt. Dazu gab es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe.Thematische Schwerpunkte der Arbeitsgruppe waren:

  • Leistungsbescheidung nach dem SGB vor der Entlassung.
  • Beratungsleistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter bereits in den Justizvollzugseinrichtungen.
  • Beratungs- und Vermittlungsangebote für geeigneten Wohnraum durch kommunale Einrichtungen in den Justizvollzugseinrichtungen.
  • Feststellung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen auf suchttherapeutische Maßnahmen vor der Entlassung.
  • Entscheidung der krankenversicherungsrechtlichen Zuständigkeiten vor der Entlassung.
  • Die Bereitstellung von Personalausweisen und anderen Ausweispapieren muss bundesweit einheitlich erfolgen.

Der Referent war Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe für das Land Nordrhein-Westfalen und berichtet über die Ergebnisse und geht der Frage nach: „Was ist erledigt? Was ist noch zu tun? Welchen Beitrag kann die freie Straffälligenhilfe leisten?“