Auf Soziale Arbeit – insbesondere im Bereich der Straffälligenhilfe – kommen zunehmend Erwartungen von Seiten der Einstellungsträger zu, mit Sicherheitsbehörden und Justiz eng zu kooperieren. Dies kann gerade im Hinblick auf die Gefährdungseinschätzung und -abwehr rechtsextremer oder muslimisch religiöser Radikalisierung beobachtet werden. In meinem Beitrag möchte ich mich mit dieser Erwartungshaltung kritisch auseinandersetzen, denn Soziale Arbeit und sicherheitspolitische Maßnahmen sind gesellschaftlich notwendige Handlungsfelder, in denen gänzlich verschiedene Ziele verfolgt werden, die mit unterschiedlichen Handlungsbefugnissen ausgestattet sind und in ihren Methoden stark variieren. Weiterhin werde ich in meinem Beitrag aufzeigen, dass Radikalisierung prozesshaft verläuft und jeweils unterschiedliche Entstehungsgeschichten damit verbunden sind – sei es nun im Bereich Rechtsextremismus oder in muslimisch religiöser Hinsicht.

Prof. Dr. Michaela Köttig, Frankfurt