Mit dem Urteil vom 26.02.2021 hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Auch wenn es dezidiert um die Möglichkeit des assistierten Suizids geht, werden doch darüber hinausgehende schwerwiegende Fragen zur Selbstbestimmung am Lebensende aufgeworfen. Welcher Begriff von Selbstbestimmung wird hier verwendet? Was bedeutet das unter Bedingungen von Haft und Straffälligkeit? Wer bestimmt und worüber wird eigentlich bestimmt? Grundsätzliche ethische Überlegungen werden in dem Vortrag mit der Frage nach deren Relevanz für Straffällige  - und Straffälligenhilfe – verbunden.

 

Prof. Dr. Michelle Becka, Universität Würzburg